Ein Tier gefunden - Was nun?

Ist der Besitzer eines Tieres nicht auffindbar, dann gilt dieses Tier als - Fundsache. Für die Verwahrung einer Fundsache ist die Gemeinde zuständig, die fast immer das örtliche Tierheim mit der Versorgung solcher Pfleglinge beauftragt hat.

Ein verwahrlostet Tier, abgemagert und mit struppigem Fell ist mit hoher Wahrscheinlichkeit herrenlos. Es sollte gefüttert werden  (das Futter gut dosieren)  Zeigt diese Katze, bzw. Hund wenig Interesse ihr warmes Plätzchen zu verlassen (aber wirklich nur dann!) ist die vorläufige Aufnahme des Tieres zulässig.

Was ist dann zu tun?
1. Zunächst ist das Tier auf Halsband oder Tätowierung zu Untersuchen, die Hinweise auf den Besitzer geben können.

2. Der Fund des Tieres muss in jedem Fall gemeldet werden: beim örtlichen Tierheim bzw. Tierschutzverein, der Polizei und  der    Ordnungsbehörde der Gemeinde (Fundbüro). Die Meldung bei der Gemeinde muss schriftlich erfolgen (Fundtieranzeige), da sonst kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht.  Es ist zu Überlegen, ob man das Tier im Tierheim abgibt oder lieber bei sich behält, bis die Besitzverhältnisse geklärt sind.

3. Der Gang zum Tierarzt ist der nächste Schritt: Gesundheitscheck und mit speziellem Lesegerät suche nach möglichem Mikrochip.

4. Hängen Sie Zettel in Ihrem Wohngebiet aus und achten Sie auf eventuelle Verlustmeldungen.
 
 

Was tun, wenn ich ein Tier finde? (Beate Rost)

Ich war gerade dabei, den Beitrag zum Thema „Weihnachtsgeschenke in Februar“ abzuschließen, als mich eine hilflose, ältere Dame anrief und um Rat bat.
Sie war während ihres Spaziergangs in einem Wald auf einen ausgesetzten Hund gestoßen. Er war an einem Baum angebunden und hatte einen erschöpften Eindruck gemacht. Von einem möglichen Besitzer weit und breit keine Spur. Die Frau nahm den Hund mit nach Hause Sie hatte ihn gefüttert und ihm eine weiche Decke hingelegt.
Nun aber, eine Woche später, mischte sich Unsicherheit unter ihr Mitleid mit dem armen Hund. Denn ein Nachbar sagte ihr, dass es verboten sei, ein Fundtier einfach mit nach Hause zu nehmen.
Also rief die Frau mich an und bat mich in ihrer Angst, den Hund wieder hergeben zu müssen, ihr zu bestätigen, dass sie durchaus das Richtige getan hatte und sie den armen Kerl behalten darf.
Obwohl es in diesem Fall ziemlich eindeutig war, dass der Besitzer seinen Hund nicht mehr wollte, hatte die Finderin sich dem Gesetz nach nicht ganz richtig verhalten.
Trotzdem sagte ich ihr zunächst einmal, dass sie richtig gehandelt habe, indem sie dem Hund zu essen und zu trinken gegeben und ihm eine Decke hingelegt habe, damit er zur Ruhe kam. Denn wer weiß, wie lange der arme Hund da schon angebunden war.
Das Aufatmen am anderen Ende und der erleichterte Seufzer machte es mir relativ schwer, meinen nächsten Satz mit einem „Aber“ zu beginnen.
Denn spätestens nach der Erstversorgung hätte die Frau die Polizei oder das Ordnungsamt über den Fund informieren müssen. So ist es gesetzlich vorgeschrieben.
Denn nicht immer ist der Fall so eindeutig. Nicht bei jedem Fundtier handelt es sich zwangsläufig um ein ausgesetztes Tier. Es kann sein, dass es sich lediglich verlaufen hat und deshalb desorientiert wirkt. In diesen Fällen muss zunächst geklärt werden, ob der Besitzer ausfindig zu machen ist. Eventuell hat das Tier eine Tätowierung oder einen Chip mit einer registrierten Nummer.
Die sehr freundliche, hilfsbereite Dame, die im Wald sofort handelte und wie ich finde, sich wunderbar handelte, hatte als Finderin leider keinen sofortigen Besitzanspruch auf den Hund. Erst wenn der rechtmäßige Besitzer sich ein halbes Jahr nach dem Datum der Fundanzeige nicht gemeldet hat, gehört das Tier automatisch dem Finder.
In diesem besonderen Fall brauchte Frau X sich aber keine Sorgen machen, dass der Besitzer wieder auftauchen würde. Er hatte seinen Hund eiskalt an einen Baum gebunden und war verschwunden. Sie machte also auf meinen Rat die Anzeige bei der Polizei und übernahm bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Besitzübergabe die Pflegschaft für den Hund.
In einer solchen Übergangszeit wir dem Finder die Pflicht auferlegt, alles dafür zu tun, dass es dem Fundtier gut geht. Neben der Grundversorgung muss man auch die evt. notwendigen Tierarztbehandlungen übernehmen.
Für Frau X. eine Selbstverständlichkeit.

Aber nicht immer möchte der Finder das Tier mit all den Konsequenzen übernehmen. Was dann?
In diesem Fall muss er trotzdem die Meldung über den Fund machen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und damit verpflichtend. Entweder gibt er das Tier dann bei der Polizeidienststelle oder beim zuständigen Ordnungsamt ab. Hier wird geprüft, ob eine Vermisstenanzeige vorliegt. Wenn nicht, wird das Tier von hier aus ins nächste Tierheim gebracht.

Die Kosten, die dem Finder von der Erstversorgung bis zur Abgabe beim Ordnungsamt / Polizei/ Tierheim entstehen muss der rechtmäßige Besitzer des Tieres, sofern er sich in den nächsten 6 Monaten meldet, zahlen. Es ist daher sehr sinnvoll, wenn man alle Belege / Quittungen auch über einen eventuellen Futterkauf sammelt, um diese bei der Übergabe des Tieres direkt geltend machen zu können.
Behält der Finder das Tier, kommt er selbst für die Kosten auf.

Das Aussetzen eines Tieres ist vor dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, die von der zuständigen Verwaltungsbehörde bearbeitet wird.
In den meisten Fällen allerdings handelt ein Mensch, der seinem Tier das antut, unbeobachtet. Und bleibt somit unbestraft.
Zumindest so lange, wie eine Behörde für die Gerechtigkeit zuständig ist.

Denn vor dem Gesetz mag das Aussetzen eines Tieres nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber ich bin mir ganz sicher, dass es irgendwo eine höhere Macht gibt. Eine Macht, die jeden von uns erwartet.Der Mensch kann in seiner Gewissenlosigkeit diese höhere Macht leugnen. Er kann sie ablehnen, beschimpfen und belächeln.
Aber er kann nicht verhindern, dass er irgendwann von ihr zur Rechenschaft gezogen wird.