Wir bieten Ihnen drei moderne, liebevoll eingerichtete, Ferienwohnungen an.
Unsere gemütlichen Ferienwohnungen stehen auf dem ältesten Innendeich in einem bevorzugten Teil der Insel nur 400 m vom Seedeich entfernt. Von hier aus haben sie freie Sicht in die schöne grüne Marschlandschaft und bei Dunkelheit freien Blick auf den sagenhaften und weiten Sternenhimmel.
Bitte beachten Sie: Hunde sind in unseren Ferienwohnungen herzlich Willkommen!
Die Preise gelten Ganzjährig:
Bi Buje 60,00 Euro, Bi Reiner 55,00 Euro, Bi Michel 50,00 Euro
Die dritte Person "Bi Buje" je Übernachtung + 15,00 Euro
Die Preise gelten für mindestens eine Aufenthaltswoche.
Kurzübernachtungen nur nach Absprache. Bei Kurzübernachtungen wird ein Preisaufschlag erhoben.
Bis zu 3 Nächten + 50,00 Euro Kurzreisezuchlag, bis zu 1 Woche + 30,00 Euro.
In den Preisen sind enthalten: Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung sowie Energiekosten.
Waschmaschinen und Trocknerbenutzung jeweils 5,00 Euro
Hinweis zum Gastgebervertrag
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Vermietung einer Ferienwohnung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welcher Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen 10% des Übernachtungspreises.
6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
7. Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 und 5 errechneten Betrag zu zahlen.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Buchen ohne Risiko – Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Wenn Sie ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie diese Reiserücktrittskostenversicherung vor den finanziellen Folgen.
„Herausgegeben vom Deutschen Hotel-und Gaststättenverband"